Architektur — Entwürfe und Verträge
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Wer ein Haus bauen möchte, der muss vieles beachten. Nachdem das entsprechende Grundstück gefunden ist, braucht der Bauherr für viele Dinge einen Helfer. Und das geht schon bei der Planung los. Für nahezu jedes Bauvorhaben ist ein Architekt erforderlich, der Planer und Berater zugleich ist. Er plant gemeinsam mit dem Bauherrn das Vorhaben und geht dabei auch Wünsche ein. Beim Bau eines Hauses sind nicht nur die Zeichnung wichtig, sondern auch der Einsatz der benötigten Materialien.
Die Vorteile eines Architekten
Wer von einer Baufirma ein Haus bauen lässt, der bekommt in der Regel ein schlüsselfertiges Haus. Auf Wünsche und Vorstellungen wird hier nur bedingt eingegangen. Der Architekt jedoch geht konkret auf die Wünsche des Bauherren ein. Zudem arbeitet der Architekt unabhängig, er schreibt Leistungen selbst aus und so Preisvergleiche durchführen.
Der Architektenvertrag
Bevor es an die Arbeit geht, werden Bauplan, Bauart, Preis und weitere Maßnahmen im Architektenvertrag geregelt. In fast allen Fällen der Vertrag schriftlich abgeschlossen. Für den Bauherren ist es sehr wichtig, dass die vom Architekten zu erbringen Leistung klar geregelt sind. Zudem sollte vor der Unterschrift der Vertrag genau auf alle besprochenen Inhalte geprüft werden.
Der Bauherr bevollmächtigt den Architekten dabei, Entwürfe oder Pläne auszuarbeiten. Zudem kann der Architekt beauftragt werden, im Namen des Bauherren Vereinbarungen mit Handwerkern und Behörden zu treffen und diesbezüglich Verhandlungen zu führen. Kennt man keinen Architekten, kann man diesen bei der Architektenkammer finden.
Hausbau — darauf muss man achten
Als erstes sollte man Vorstellungen von seinem zukünftigen Haus haben. Diese muss dann der Architekt mit dem Bauherren gemeinsam umsetzen und mit Rat und Tat zur Seite stehen. Und alles muss im Architektenvertrag dokumentiert werden.